Deepfakes offenlegen
Wer mit KI Bilder erzeugt oder verändert, die realen Personen, Orten oder Ereignissen täuschend ähneln, muss offenlegen, dass sie künstlich erzeugt oder manipuliert sind. Bei offensichtlich künstlerischen, satirischen oder fiktionalen Werken genügt ein Hinweis, der die Darstellung nicht beeinträchtigt.
Art. 50 Abs. 4